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TSE-Pflicht in der Gastronomie: Registrierkasse und GoBD

Zuletzt aktualisiert am 29.08.2026

Seit 2020 braucht jede elektronische Kasse eine zertifizierte TSE. Wirtano erklärt Bonpflicht, GoBD-Konformität und die Ausnahme der offenen Ladenkasse.

Kurz gesagt

Wer eine elektronische Kasse in der Gastronomie nutzt, braucht seit 2020 eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung, kurz TSE, und muss zu jedem Vorgang einen Beleg ausgeben. Die Registrierkasse ohne TSE ist damit seit dieser Umstellung nicht mehr zulässig, die offene Ladenkasse ohne Technik bleibt als einzige Ausnahme weiterhin erlaubt, ist im laufenden Gastronomiebetrieb aber selten praktikabel.

Ist ein Kassensystem in der Gastronomie Pflicht

Ein Kassensystem selbst schreibt der Gesetzgeber nicht vor. Was der Gesetzgeber verlangt, ist eine bestimmte Technik, sobald Sie sich für ein elektronisches System entscheiden: Seit dem 1. Januar 2020 braucht jede elektronische Kasse eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung nach der Kassensicherungsverordnung (KassenSichV). Die TSE zeichnet jeden Kassiervorgang manipulationssicher auf und signiert ihn kryptografisch, sodass eine nachträgliche Änderung an den Daten technisch erkennbar bleibt.

Die offene Ladenkasse mit täglichem Kassenbuch bleibt von dieser Pflicht ausgenommen. Wer ganz ohne elektronische Technik kassiert und stattdessen ein tägliches, handschriftliches Kassenbuch führt, muss keine TSE anschaffen. In einem Betrieb mit mehreren Bedienstationen, hohem Kartenumsatz und Anbindung an Bestell- oder Reservierungssysteme ist dieser Weg jedoch kaum noch praxistauglich, weshalb die weit überwiegende Mehrheit der Gastronomiebetriebe unter die TSE-Pflicht fällt.

Was die Bonpflicht verlangt

Die Bonpflicht verlangt, dass die Kasse zu jedem Kassenvorgang einen Beleg erzeugt und dem Gast anbietet. Der Beleg kann digital, etwa als E-Mail oder QR-Code, oder auf Papier ausgegeben werden, entscheidend ist, dass er tatsächlich zur Verfügung steht. Der Gast ist nicht verpflichtet, den Beleg mitzunehmen, die Kasse aber verpflichtet, ihn zu erzeugen.

In der Praxis bedeutet das für den laufenden Betrieb: Eine Kasse, die aus Zeitdruck oder aus einer fehlerhaften Konfiguration heraus keinen Beleg ausgibt, verstößt gegen die Bonpflicht, auch wenn der Umsatz selbst korrekt erfasst wurde. Das Personal muss die Belegausgabe deshalb Teil des normalen Ablaufs sein lassen, nicht eine Zusatzhandlung, die in Stoßzeiten ausfällt.

Was GoBD-Konformität bedeutet

GoBD steht für die Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form. Für ein Kassensystem verlangt die GoBD eine revisionssichere und unveränderbare Aufbewahrung der Kassendaten über die gesetzliche Aufbewahrungsfrist hinweg, unabhängig davon, welches System die Daten erzeugt hat.

Das Kassensystem muss diese Daten außerdem jederzeit auswertbar vorhalten, damit das Finanzamt sie bei einer Kassennachschau oder Betriebsprüfung ohne zusätzlichen Aufwand einsehen kann. TSE-Pflicht und GoBD-Konformität greifen ineinander, sind aber zwei getrennte Anforderungen: Die TSE sichert den einzelnen Vorgang gegen nachträgliche Manipulation ab, die GoBD regelt, wie die daraus entstehenden Daten über Jahre hinweg aufbewahrt und vorgehalten werden müssen.

Wie Anbieter die TSE-Pflicht umsetzen

Kassensystem-Anbieter setzen die TSE-Pflicht auf unterschiedlichen technischen Wegen um, das Ergebnis für den Betrieb ist aber in jedem Fall dieselbe gesetzliche Konformität. Lightspeed bewirbt eine zertifizierte Cloud-TSE gemäß KassenSichV und damit vollständige Finanzamtkonformität. Tillhub bindet die TSE über eine fiskaly-Integration ein und nennt GoBD- und KassenSichV-Konformität auf der eigenen Produktseite. Vectron referenziert TSE- und KassenSichV-Konformität ebenfalls auf der Produktseite und überträgt Fiskaldaten zusätzlich automatisch über das DATEV-Kassenarchiv online, was die Übergabe an die Buchhaltung vereinfacht.

TSE-Umsetzung der Kassensysteme im Vergleich

AnbieterTSETSE-KostenGoBDDATEV
FlatpayJaenthaltenFiskaly-Cloud-TSE immer im POS-Preis enthaltenkeine Angabekeine Angabe
SumUpJaenthaltenTSE-Konformität ohne Zusatzkostenkeine Angabekeine Angabe
LightspeedJakeine AngabeJaDATEV Kassenarchiv onlineautomatische Übermittlung
VectronJaüber Fachhändlerkein Fixpreis in der SMART-PreistabelleJaDATEV Kassenarchiv onlinemyVectron-Anbindung, in SMART enthalten
ZettleJaenthaltenkeine monatliche Gebühr laut AGBJakeine Angabe
orderbirdJaenthaltenOnline-TSE Bestandteil aller PRO-Pakete und im MINI-PreisJaDATEV-Export
TillhubJaenthaltenCloud-TSE via fiskaly, immer 100% finanzamtkonformJaDATEV-ExportFAQ nennt DATEV-Export als Teil der digitalen Buchhaltung
GastronoviJa14 €/Monat (Cloud-TSE-Modul)inkl. 10.000 Transaktionen/Monat, Kassensystem erforderlichkeine AngabeDATEV-Export, kostenfreiseparater DATEV Buchungsdatenservice 19 €/Monat optional
DISH POSJaenthaltenTeil der 1.684-€-GrundausstattungJaDATEV-Export'DATEV-Export für die Buchhaltung' explizit als Funktion gelistet

Stand: 28.08.2026. „keine Angabe“ heißt: vom Anbieter nicht öffentlich genannt.

Ob die TSE als Cloud-Lösung oder über eine externe Integration wie fiskaly eingebunden ist, macht für die gesetzliche Konformität keinen Unterschied, solange das Zertifikat gültig bleibt und die Kasse tatsächlich signiert. Für den Betrieb relevant ist eher, wie viel eigene Wartung die jeweilige Lösung verlangt: Eine Cloud-TSE aktualisiert sich in der Regel automatisch im Hintergrund, eine lokale TSE-Karte braucht gelegentlich eine manuelle Prüfung der Restlaufzeit.

Kosten der TSE-Pflicht

Die Kosten für die TSE unterscheiden sich je nach Anbieter deutlich, eine seriöse pauschale Preisspanne über alle Anbieter hinweg lässt sich aus den öffentlich zugänglichen Angaben nicht bilden. SumUp bewirbt sein Kassensystem als TSE-konform ohne Zusatzkosten und wirbt ausdrücklich damit, dass die TSE-Konformität im Grundpreis enthalten ist. Andere Anbieter berechnen die TSE-Einheit dagegen als separate Position, zusätzlich zur monatlichen Grundgebühr für das Kassensystem selbst.

Für die konkrete Kalkulation lohnt sich deshalb ein Blick auf die einzelne Anbieterseite, statt sich auf eine allgemeine Preisspanne zu verlassen: Manche Anbieter weisen die TSE-Kosten transparent im Preismodell aus, bei anderen erfahren Sie den Betrag erst im individuellen Angebot. Kassensysteme im Vergleich zeigt, welche der neun gelisteten Anbieter die TSE inklusive anbieten und bei welchen sie separat berechnet wird.

So setzen Sie die TSE-Pflicht in der Praxis um

Wenn Sie ein bestehendes Kassensystem prüfen oder ein neues anschaffen, hilft eine feste Reihenfolge, damit keiner der drei Schritte übersehen wird. Zuerst prüfen Sie im Kassensystem selbst, ob eine zertifizierte TSE aktiv ist und ob das zugrunde liegende Zertifikat noch gültig ist. Bei einer Cloud-TSE übernimmt diese Prüfung häufig der Anbieter automatisch im Hintergrund, bei einer lokalen TSE-Karte müssen Sie die Restlaufzeit selbst im Blick behalten, damit das Zertifikat nicht unbemerkt abläuft.

Im zweiten Schritt greift die Mitteilungspflicht nach § 146a AO: Das Gesetz sieht für die eingesetzte Kasse mit der TSE eine elektronische Meldung binnen eines Monats beim zuständigen Finanzamt vor. Das gilt für jede neu angeschaffte Kasse ebenso wie für eine bestehende Kasse, die auf ein anderes System oder eine andere TSE umgestellt wird, und ist unabhängig von der Betriebsgröße verpflichtend. Details zum genauen Ablauf und zur aktuell genutzten Übermittlungsplattform klären Sie am besten mit Ihrem Steuerberater.

Im dritten Schritt stellen Sie sicher, dass die Kasse zu jedem Vorgang tatsächlich einen Beleg ausgibt, digital oder auf Papier, und dass das Personal diese Belegausgabe im Tagesgeschäft auch bei vollem Betrieb einhält. Eine technisch korrekt eingerichtete TSE nützt wenig, wenn die Belegausgabe im Alltag aus Zeitdruck ausfällt, deshalb gehört dieser dritte Schritt ebenso zur Umsetzung wie die technische Einrichtung selbst.

Für wen dieser Überblick ist

Für wen: Gastronomiebetriebe, die eine elektronische Kasse nutzen oder anschaffen und wissen wollen, welche gesetzlichen Anforderungen an TSE, Bonpflicht und GoBD gelten. Nicht für wen: Betriebe mit einer offenen Ladenkasse ohne elektronische Technik, für die die TSE-Pflicht nicht greift, solange sie ein tägliches Kassenbuch führen.

Wenn Sie die Umstellung nicht selbst technisch begleiten wollen, übernimmt Wirtano die TSE-konforme Einrichtung als Teil der Kassensystem-Auswahl. Lassen Sie sich TSE-konform einrichten und klären Sie im Digital-Check, welches der neun verglichenen Systeme zu Ihrem Betrieb passt.

Häufige Fragen

Ist ein Kassensystem in der Gastronomie Pflicht?

Ein Kassensystem selbst schreibt der Gesetzgeber nicht vor, eine offene Ladenkasse mit täglichem Kassenbuch bleibt erlaubt. Sobald ein Betrieb elektronisch kassiert, greift seit 2020 die TSE-Pflicht nach der Kassensicherungsverordnung.

Ist eine offene Ladenkasse 2026 noch erlaubt?

Ja, eine offene Ladenkasse ohne elektronische Technik ist weiterhin zulässig, solange Sie ein tägliches Kassenbuch führen. Im laufenden Gastronomiebetrieb mit hohem Kartenanteil und mehreren Bedienstationen ist sie in der Praxis aber selten sinnvoll.

Was passiert bei einem Verstoß gegen die Bonpflicht?

Eine Kasse ohne funktionierende Belegausgabe fällt bei einer Kassennachschau oder Betriebsprüfung auf und kann als Indiz für eine mangelhafte Kassenführung gewertet werden, mit dem Risiko einer Hinzuschätzung. Die Bonpflicht selbst verlangt nur, dass der Beleg angeboten wird, der Gast muss ihn nicht mitnehmen.

Gilt die TSE-Pflicht auch für kleine Betriebe?

Ja. Sobald Sie ein elektronisches Kassensystem einsetzen, brauchen Sie eine zertifizierte TSE, unabhängig von Betriebsgröße oder Umsatz. Nur die offene Ladenkasse ist ausgenommen.

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